House rules

Benutzung

Die Mietsache darf nur zu den im Vertrag bestimmten Zwecken genutzt werden.Die Überlassung an Dritte ist nicht zulässig. Tierhaltung ist nicht zulässig. Der Mieter hat die möblierte Wohnung, alle dazugehörigen Anlagen und das vorhandene Inventar pfleglich zu behandeln.Bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden. Insbesondere sind an den Wänden keine Bilder mit Haken o.ä. Anzubringen, auch darf das vorhandene Inventar nicht entfernt werden. Elektrische Großgeräte und eigenes Inventar dürfen nur nach Absprache eingebracht werden. Der Mieter haftet gegenüber der Vermieterin für alle Schäden, die er, bzw.eine, ihm zurechenbare Person (z: B. Verwandter,Handwerker) während der Mietzeit schuldhaft verursacht hat. Die Wohnung ist während der Mietzeit zu lüften,zu reinigen und in einem ordentlichen Zustand zu halten. Eine Zwischenreinigung ,alle 4 Wochen ,mit Wäschepaketwechsel ist im Preis enthalten. Am Ende der Mietzeit wird durch unseren Hausservice die Endreinigung durchgeführt Auf Hausordnung und Bedienungsanweisungen wird verwiesen. Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag vereinbarten Personenzahl bewohnt werden. Eine Mehrbelegung kann zur sofortigen Kündigung des Vertrages führen und begründet das Recht zu einer angemessenen Mehrvergütung. §8 Instandhaltung Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutze der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich,so hat der Mieter dem Vermieter dies zur Vermeidung einer Schadensersatzpflicht unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat Schäden,für die er einstehen muß,dem Vermieter oder Verwalter zu melden und sofort fachgerecht zu beseitigen.Im eigenen Interesse sollte eine Haftpflichtversicherung, die eventuelle Schäden abdeckt,abgeschlossen werden.

Betreten der Mieträume

Der Vermieter oder sein Beauftragter dürfen die Mieträume bei Bedarf und nach Rücksprache betreten. §10 Rückgabe der Mietsache Bei Beendigung der Mietzeit sind die Wohnung und das dazugehörige Inventar sauber und in einem ordnungsgemäßen Zustand dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu übergeben. Sämtliche Schlüssel sind herauszugeben.Der Mieter haftet für alle Schäden,die aus der Nichtbefolgung dieser Pflichten Mietnachfolgern oder dem Vermieter entstehen.